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   OVG Niedersachsen, 17.10.2000 - 12 L 1454/00   

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https://dejure.org/2000,13655
OVG Niedersachsen, 17.10.2000 - 12 L 1454/00 (https://dejure.org/2000,13655)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.10.2000 - 12 L 1454/00 (https://dejure.org/2000,13655)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 12 L 1454/00 (https://dejure.org/2000,13655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Jugendhilfe: Einkommenseinsatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 76 Abs. 2a BSHG; § 79 BSHG; § 84 BSHG; § 85 BSHG
    Berücksichtigung der Besonderheiten der Kinderhilfe und Jugendhilfe bei der Anwendung der Vorschriften über die Einkommensanrechnung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Heranziehung zu Kosten wegen der Gewährung von Jugendhilfe bei dadurch entstehender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Besonderheiten der Kinderhilfe und Jugendhilfe bei der Anwendung der Vorschriften über die Einkommensanrechnung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Heranziehung zu Kosten wegen der Gewährung von Jugendhilfe bei dadurch entstehender ...

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Berücksichtigung des Freibetrags nach § 76 Abs. 2a BSHG bei der Einkommensberechnung im Kinder- und Jugendhilferecht

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83

    Minderjähriger - Eltern - Hilfe zur Erziehung - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2000 - 12 L 1454/00
    Vielmehr bedeutet die entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes auf die nach dem Kinder- und Jugendhilferecht maßgeblichen Sachverhalte nicht, die Besonderheiten der Kinder- und Jugendhilfe seien bei der entsprechenden Anwendung der Vorschriften über die Einkommensanrechnung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.1.1984 - BVerwG 5 C 107.83 -, BVerwGE 68, 299 zu § 81 Abs. 2 JWG einer §§ 90 Abs. 4, 93 Abs. 4 SGB VIII ähnlichen Vorschrift), solche Gesichtspunkte sind bereits bei der Ermessensausübung über den Umfang der Heranziehung maßgeblich (vgl. Wiesner, in: Wiesner/Mörsberger/ Oberloskamp/Struck, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, 2. Aufl., RdNr. 26 zu § 90).
  • VGH Hessen, 06.02.1997 - 9 TG 3476/96

    Erlaß bzw Teilerlaß von Gebühren für die Kindertagesstätte - Ermittlung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2000 - 12 L 1454/00
    Der Senat schließt sich damit nicht der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 6.2.1997 - 9 TG 3476/96 -, FEVS 48, 393 (395)) an, wonach der Freibetrag des § 76 Abs. 2a BSHG auch bei der Einkommensberechnung im Kinder- und Jugendhilferecht anzuwenden sei, zumal der Hessische Verwaltungsgericht seine Auffassung nicht näher begründet hat und offen ist, ob er § 76 Abs. 2a BSHG in der vor dem 1. August 1996 geltenden Fassung anzuwenden hatte.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.04.1985 - 4 A 141/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2000 - 12 L 1454/00
    Das gilt für die Anwendung von Härtevorschriften - etwa § 93 Abs. 6 Satz 2 SGB VIII - und für die Bemessung der Tagespflegekosten sowie für die Belassung des Garantiebetrages (vgl. zu diesem Aspekt: OVG für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urt. v. 26.4.1985 - 4 A 141/84 -, FEVS 36, 19).
  • VG Oldenburg, 10.03.2004 - 13 B 486/04

    Einkommen; Eltern; Kindergartenbeitrag; Stiefvater; Übernahme

    Einer besonderen Berücksichtigung der Besonderheiten der Jugendhilfe, der erzieherischen Erfordernisse und der Vermeidung einer Beeinträchtigung des Zwecks der Gewährung von Jugendhilfe bedarf es dabei nicht (BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1984, BVerwGE 68, 299 zu § 81 Abs. 2 JWG; OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Oktober 2000, 12 L 1454/00, FEVS 52, 276 ff.; Wiesner, Mörsberger, Oberloskamp, Struck, SGB VIII, Kommentar, 2. Aufl. 2000, § 90 Rdnr. 26).

    Das ist ein allgemeiner, dem Sozialhilfe- und Kinder- und Jugendhilferecht innewohnender Rechtsgedanke (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Oktober 2000, a.a.O.).

  • OVG Brandenburg, 19.06.2003 - 4 A 4/02

    Absehen von einer Heranziehung zur Erstattung von Kosten für eine gewährte

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  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2006 - 2 MB 5/06

    Kindergartenrecht, Kindertageseinrichtung, Kindertagesstätte,

    Dementsprechend zieht der Antragsgegner nicht die Einkommensgrenze des § 85 SGB XII, auf die § 90 Abs. 4 SGB VIII auch verweist, heran, und setzt gemäß § 82 Abs. 3 SGB XII 30 v. H. des Erwerbseinkommens ab, wendet also eine Regelung an, die ausdrücklich für die Einkommensberechnung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gilt, nicht hingegen für sonstige Leistungen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 17.10.2000 - 12 L 1454/00 -, FEVS 52, 276).
  • VG Braunschweig, 04.01.2006 - 3 A 122/05

    Angemessener Umfang; anrechenbares Einkommen; Eckregelsatz; Einkommensgrenze;

    Denn insoweit bestimmt § 90 Abs. 4 SGB VIII auch die entsprechende Geltung von § 87 SGB XII. "Entsprechend" bedeutet in diesem Sinne, dass die Vorschriften des SGB XII anzuwenden sind, da die Vorschriften über die Einkommensermittlung und die Einkommensgrenzen des SGB XII auch für das Kinder- und Jugendhilferecht "passen", da die Gewährung von Hilfe in besonderer Lebenslage (nach dem SGB XII) der Gewährung von Jugendhilfe, soweit es um den Einkommenseinsatz geht, rechtsähnlich ist (vgl. für die entsprechende Anwendung der Regelungen des BSHG OVG Lüneburg, Urt. v. 17.10.2000 - 12 L 1454/00 -, FEVS 52, 276 ff.).
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